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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

 

1.1 Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Fell in Bewegung Tierphysio Denise Prigge als Tierphysiotherapeutin & Pferdeosteotherapeutin als Tierphysiotherapeutin und dem Tierbesitzer als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

 

§ 2 Behandlungsvertrag

 

2.1 Der Behandlungsvertrag (gemäß § 611 Abs. 1 BGB) gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn der Tierbesitzer das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin annimmt und sich an die Tierphysiotherapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet, bzw. einen Termin zur Behandlung vereinbart. Die Gültigkeit umfasst die Erstbehandlung und alle zukünftigen Behandlungen für dieses Tier. Mit jeder Terminvereinbarung akzeptieren Sie die AGB und erteilen der Tierphysiotherapeutin einen verbindlichen Auftrag zur Behandlung Ihres Tieres. Sie bestätigen die Richtigkeit Ihrer Angaben, Angaben zum Tier und sind berechtigt, als Tierbesitzer oder vom Tierbesitzer beauftragte Person die Behandlung durchführen zu lassen.

 

 

§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

 

3.1 Die Tierphysiotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Tierbesitzer in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierphysiotherapie, Pferdeosteopathie & Akupunktur zur Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.

 

3.2 Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierbesitzer nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Tierphysiotherapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Tierphysiotherapeut befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierbesitzerwillen entspricht.

 

3.3 In der Regel werden von der Tierphysiotherapeutin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

 

3.4 Die Tierphysiotherapeutin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

 

§ 4 Mitwirkung des Tierbesitzers

4.1 Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierbesitzer nicht verpflichtet. Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierbesitzer Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Tierphysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierbesitzer, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.

 

4.2 Bei einer nicht möglichen oder bei einem Abbruch der Behandlung aus berechtigten Gründen (z.B. weil das Tier Angst hat, Unkooperativ ist oder aus Sicherheitsgründen, fehlende Mitarbeit/ Kommunikation seitens des Besitzers, ungeklärte Rechtslage, Kontraindikationen die zuvor nicht angeben wurden, …) sind, sowohl die Behandlungskosten als auch die Fahrtkosten und Kosten für evtl. zuvor bestelltes Material (z.B. Tape, Blutegel), in voller Höhe zu entrichten.

 

4.3 Tiere, die an einer Verhaltens- und/oder Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht.

 

4.4 Die Tierphysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert. Ein Heilerfolg kann weder in Aussicht noch gewährleistet werden.

 

 

§ 5 Honorierung der Tierphysiotherapeutin

5.1 Die Tierphysiotherapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeutin und Tierbesitzer vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste (diese ist ab dem 01.05.2022 gültig bis auf Widerruf oder bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste) bzw. von der Therapeutin benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

 

5.2 Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierbesitzer in bar oder per PayPal an die Tierphysiotherapeutin zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierbesitzer auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.

 

5.3 Die Tierphysiotherapeutin verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00 €.

 

5.4 Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

 

5.5 Vermittelt die Tierphysiotherapeutin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist die Tierphysiotherapeutin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierbesitzer in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die Tierphysiotherapeutin von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.

 

5.6 Lässt die Tierphysiotherapeutin Leistungen durch Dritte erbringen, die sie selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Tierphysiotherapeuten.

§ 6 Fahrtkosten

6.1 Als mobile Tierphysiotherapeutin werden bei jedem Besuch Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten werden in Doppelkilometer abgerechnet und können der aktuell gültigen Preisliste entnommen werden oder individuell abgesprochen werden.

 

§ 7 Gebühren

7.1 Gebühren sind in der aktuell gültigen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.

 

§ 8 Terminvereinbarung/ Hausbesuche


8.1 Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, E-Mail, WhatsApp, SMS, Instagram oder telefonisch mit der Tierphysiotherapeutin vereinbart und von ihr bestätigt wurden.

 

8.2 Bei Verspätungen eines Patienten/Tierbesitzers zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Tierphysiotherapeutin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen.

 

8.3 Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) abgesagte Termine werden in Höhe von 30,00 € berechnet. Terminabsagen können nur persönlich, telefonisch, oder per WhatsApp/ SMS angenommen werden.

 

8.4 Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Tierbesitzer seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.

 

§ 9 Haftung

 

9.1 Der Tierbesitzer/ Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

 

§ 10 Vertraulichkeit der Behandlung

10.1 Die Tierphysiotherapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierbesitzers. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierbesitzers erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierbesitzers zustimmen wird.

 

10.2 Der Absatz 1. ist nicht anzuwenden, sofern die Tierphysiotherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.

 

10.3 Ferner ist Absatz 1. nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Tierphysiotherapeutin oder ihre Berufsausübung stattfinden, und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

10.4 Die Therapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Tierbesitzer steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.


10.5 Sofern der Tierbesitzer eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Tierphysiotherapeutin kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

 

10.6 Handakten werden von der Tierphysiotherapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 3 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infragekommen könnten.

 

 

§ 11 Meinungsverschiedenheiten

11.1 Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand


12.1 Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Siegen. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

 

§ 13 Salvatorische Klausel

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

Stand Mai 2022

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